PM Nr. 42 – 12. Mai 2009 “Ihre Feuerwehr informiert: Himmelslaternen – Toller Anblick, aber (brand)gefährlich”

Mittlerweile sind Himmelslaternen in Rheinland-Pfalz verboten!

Otterberg – Himmels-, Sky- oder Fluglaternen; die kleinen Heißluftballone tragen verschiedene Namen im Handel. Bereits vor 2000 Jahren übermittelten die kleinen Fluggeräte militärische Botschaften im asiatischen Raum. Gerade in der sommerlichen Nacht sind die Himmelslaternen ein toller Anblick. Oft werden diese Fluggeräte als Höhepunkt einer Feier in den Abendhimmel entlassen.

Unterhalb einer Papierhülle ist eine Brennvorrichtung angebracht. Die Luft in der Hülle wird damit erhitzt. Die Himmelslaternen steigen senkrecht empor. Die Flugzeit kann mehrere Minuten betragen und dabei kann eine Flughöhe von mehreren hundert Metern erreicht werden.

Jedoch geht von den Himmelslaternen eine große Brandgefahr aus, die von den Verantwortlichen oft unterschätzt oder vernachlässigt wird. Die Flugbahn und der Absturzort sind unkontrollierbar. Gerade während der sommerlichen Trockenheit kann dies Wald-, Flächen- oder sogar Gebäudebrände auslösen. Beispielsweise brannte Anfang Juni 2008 wegen einer Himmelslaterne ein Wintergarten in Herzogenrath (Nordrhein-Westfalen) aus. Durch einen Flugballon ausgelöster Brand kann für den Verantwortlichen sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen haben.

Neben der Brandgefahr stellt ein Himmelsballon nach dem Verlöschen der Brennvorrichtung und dem anschließenden Sinkflug auch eine Gefahr für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer dar. Beispielsweise kann ein Ballon auf eine Straße stürzen und somit Auslöser für einen Verkehrsunfall sein.

Bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) ist der Flug rechtzeitig anzumelden. Auch bei dem zuständigen Ordnungsamt und der Polizei sollte das Aufsteigen der Fluggeräte angezeigt werden. Diese Ratschläge gibt der DFS auf seiner Internetseite www.dfs.de (=> Skylaternen – Hier online anmelden!).