Traktor

  • Fahrzeuge gehören nicht in Scheunen, in denen Heu oder Stroh gelagert wird.
  • Kraftfahrzeuge und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen in Durchfahrten nur abgestellt werden, wenn dadurch Feuerwehr- und Rettungsarbeiten nicht behindert werden.
  • Sind Fahrzeuge in anderen Räumen als Garagen untergebracht so darf auch hier nicht geraucht oder offenes Licht verwendet werden. Auch ein Betanken ist nicht zulässig.
  • Motoren dürfen nur zum Erreichen und Verlassen solcher Räume laufen.

Bei einer Brandausdehnung sofort Notruf 112 wählen!