- Fahrzeuge gehören nicht in Scheunen, in denen Heu oder Stroh gelagert wird.
- Kraftfahrzeuge und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen in Durchfahrten nur abgestellt werden, wenn dadurch Feuerwehr- und Rettungsarbeiten nicht behindert werden.
- Sind Fahrzeuge in anderen Räumen als Garagen untergebracht so darf auch hier nicht geraucht oder offenes Licht verwendet werden. Auch ein Betanken ist nicht zulässig.
- Motoren dürfen nur zum Erreichen und Verlassen solcher Räume laufen.
Bei einer Brandausdehnung sofort Notruf 112 wählen!