Falschparker

  • Halten Sie Rettungswege unbedingt frei.
  • Parken Sie weder im Parkverbot noch in Feuerwehrzufahrts- oder Abfahrtszonen.
  • Parken Sie nicht im unmittelbaren Kreuzungs- oder Einmündungsbereich. Ein Großfahrzeug hat einen größeren Wendekreis als ein PKW.
  • Parken Sie nicht in zweiter Reihe.
  • Parken Sie in engen Straßen nicht wechselseitig, da Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst ansonsten Slalom fahren müssen oder erst gar nicht durchkommen. Großfahrzeuge sind länger und breiter als ein PKW.
  • Stellen Sie ihr Auto nicht verbotswidrig ab, auch wenn Sie auch nur “eine Minute” weg sind. Bereits eine Verzögerung von einer Minute kann bei einem Brand oder einem Herzinfarkt tödlich sein.
  • Auch beim Parken gilt: “Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.” Paragraf 1 “Grundregeln” der Straßenverkehrsordnung (StVO).