Rheinland-Pfalz verbietet Himmelslaternen

Nach verschiedenen Bundesländern, wie beispielsweise Niedersachsen oder Hessen, sind nun auch in Rheinland-Pfalz die sogenannten Himmelslaternen verboten. Nachfolgend ein Auszug aus der “Gefahrenabwehrverordnung-Himmelslaternen”:

In Rheinland-Pfalz ist es verboten, unbemannte ballonartige Flugkörper, bei denen der Auftrieb durch Erwärmung der im Ballonkörper enthaltenen Luft mittels einer eigenen Feuerquelle mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erzeugt wird (Himmelslaternen), in den Luftraum aufsteigen zu lassen. Himmelslaternen sind insbesondere die im Handel unter dieser oder einer ähnlichen Bezeichnung, wie “Fluglaterne”, “Kong-Ming-Laterne”, “Skylaterne”, “Partyballon” oder “Miniatur-Heißluftballon”, bekannten Flugkörper.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Himmelslaterne in den Luftraum aufsteigen lässt handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

Quelle: “Gefahrenabwehrverordnung-Himmelslaternen” (Rheinland-Pfalz) vom 31. August 2009