Private Schutzräume können nun gänzlich privat genutzt werden

Trier/Rheinland-Pfalz – Über staatlich bezuschusste Hausschutzräume kann nun jeder wieder frei verfügen. Der Bau privater Schutzräume wurde zu Zeiten des Ost-West-Konfliktes zwischen den 60er und 80er Jahren vom Bund bezuschusst. Wer ein neues Haus baute, plante den Schutzraum oft im Kellerraum gleich mit ein und beantragte mit der Baugenehmigung auch den Zuschuss. Die Räume mussten vor herabfallenden Trümmern, radioaktiver Strahlung, Brandeinwirkungen und chemischen Substanzen schützen. Die Gegenleistung des privaten Eigentümers war eine Veränderungssperre – die Räume durften nicht umgebaut werden. Das ändert sich nun. Die bezuschussten Räume können jetzt frei genutzt werden.

“Zur Zeit des Ost-West-Konfliktes war ein möglicher Krieg eine durchaus ernst zu nehmende Bedrohung. Mit den Hausschutzräumen sollten Familien und Nachbarn einen kurzen Weg in einen sicheren Raum haben” so Günter Haberstock vom Katastrophenschutz der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). “Heute werden diese Räume für Zivilschutzzwecke längst nicht mehr benötigt. Damit die Hauseigentümer bei der uneingeschränkten Nutzung auch rechtlich abgesichert sind, haben wir eine Allgemeinverfügung erlassen” so Haberstock weiter. Bund, Länder und Kommunen erheben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Zuschüsse. Der Eigentümer kann im Gegenzug keine Kosten für Umbauten und Ausstattung mehr geltend machen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 15 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vom 8. Februar 2010