PM Nr. 75 – 29. Juli 2010 “Ihre Feuerwehr informiert – Was tun bei einem Verkehrsunfall?”

Otterberg – Haben Sie auch schon diese Situation erlebt? Sie sind auf einer Landstraße mit ihrem Auto unterwegs. Plötzlich entdecken sie im Straßengraben ein Fahrzeug, das nach einem Überschlag dort zum Stehen gekommen ist.

Nach einem Überschlag war dieser PKW am 9. Juli 2007 in einem Feld unterhalb der Landesstraße bei Baalborn zum Stehen gekommen.
Nach einem Überschlag war dieser PKW am 9. Juli 2007 in einem Feld unterhalb der Landesstraße bei Baalborn zum Stehen gekommen.

Scheuklappen aufziehen und Gas geben – das ist der falsche Weg. Zum einen sind sie verpflichtet anderen Personen zu helfen. Ansonsten liegt hier eventuell der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung vor. Zum anderen könnten auch sie einmal in eine ähnliche Situation geraten und sind dann auch auf die Hilfe ihrer Mitmenschen angewiesen.

Gesetzestext „Unterlassene Hilfeleistung“
„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Quelle: Strafgesetzbuch (StGB) Paragraf 323c

Maßnahmen
Folgende Maßnahmen sollten sie durchführen, wenn sie zu einem Verkehrsunfall kommen sollten:

  • Unfallstelle absichern, damit andere Verkehrsteilnehmer gewarnt werden: Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck und – soweit vorhanden – Warnleuchte aufstellen. Warnweste anlegen.
    Ein Warndreieck muss mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle aufgestellt werden. Bei Kuppen oder in Kurven den Abstand vergrößern, sodass das Warndreieck VOR der Kuppen oder der Kurve steht. Wenn möglich in beide Fahrtrichtungen absichern. Bei Dunkelheit müssen Fahrzeuge beleuchtet sein.
  • Erste-Hilfe: Sind Personen verletzt, dann ist Erste-Hilfe zu leisten. Der oder die verletzten Personen sind so lange zu betreuen, bis der Rettungsdienst vor Ort ist. Eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse bietet jede Rettungsdienst-Organisation beispielsweise Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund oder Malteser-Hilfsdienst an.
  • Notruf absetzen: Setzen Sie über die 112 einen Notruf ab. Beantworten sie die wichtigen W-Fragen wie: Was ist passiert? Wo ist der Unfall passiert. Wie viele Personen sind verletzt und wie schwer? Wer meldet den Unfall? Warten sie auf Rückfragen.
    Geben sie die Unfallstelle so genau wie möglich an, denn bei ungenauen Angaben kann sich die Eintreffzeit der Helfer unnötig verlängern.
  • Andere Verkehrsteilnehmer anhalten und ansprechen: Halten sie andere Verkehrsteilnehmer an oder sprechen sie diese an. Teilen sie sich die Aufgaben, wie Absicherung, Personenbetreuung und Notruf absetzen ein.
  • Ruhig bleiben: Versuchen sie ruhig zu bleiben und überlegt zu handeln. Gerade wenn Sie die verletzte Person oder Personen betreuen, dann überträgt sich eine eventuelle Unruhe.
  • Autobahnen: Bei Unfällen auf Autobahnen ist die Absicherung sehr wichtig. Die Fahrzeuge fahren höhere Geschwindigkeiten als auf einer Landstraße. Steigen sie auf der von der Fahrbahn abgewandten Seite aus. Hinter der Leitplanke sind sie sicherer als auf der Fahrbahn. Das Warndreieck sollte mindestens 400 Meter von der Unfallstelle entfernt aufgestellt werden. Abstand bei Kuppen oder Kurven vergrößern.