DFV begrüßt Initiative zu Führerschein-Erweiterung

Kröger: “Interessen der Fahrsicherheit Rechnung tragen” / Bayerischer Vorstoß

Logo "Deutscher Feuerwehrverband e.V." (DFV)

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Berlin – “Wir begrüßen die Initiative zu einer Erweiterung des, Feuerwehr-Führerscheins‘ auf 7,5 Tonnen vor allem vor dem Hintergrund der Einschränkungen, die durch fehlende Fahrerlaubnisse zu erwarten wäre”, unterstützte Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) heute bei einer Pressekonferenz in der bayerischen Landesvertretung in Berlin den Vorstoß des Bayerischen Innenministers.

Eine im Juli 2009 in Kraft getretene Gesetzesänderung ermöglicht das Führen von Feuerwehrfahrzeugen bis 4,75 Tonnen nach einer internen Ausbildung und Prüfung. Diese Fahrerlaubnis soll nun auch auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen ausgeweitet werden. “Unser damaliger Vorschlag einer organisationsinternen Ausbildung hat sich sehr bewährt und ist deshalb auch für die nun auf den Weg gebrachte Ausweitung der Regelung praktikabel”, erklärte der bayerische Innenminister, Joachim Herrmann: “Wir haben bislang in Bayern rund 500 so genannte ‘kleine Feuerwehrführerscheine’ erteilt. Dies zeigt, dass wir mit dieser pragmatischen Neuregelung dafür Sorge tragen, dass die Leistungsfähigkeit der genannten Organisationen dauerhaft sichergestellt bleibt.”

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (3. von links) und DFV-Präsident Hans-Peter Kröger (3. von rechts) mit jungen Feuerwehrangehörigen vor einem Fahrzeug, das mit dem erweiterten "Feuerwehr-Führerschein" zu fahren wäre. Foto: Silvia Darmstädter/DFV

DFV-Präsident Kröger bedauerte, dass das zunächst angedachte Modell einer verkürzten Fahrschulausbildung bis 7,5 Tonnen de facto nicht mehr umgesetzt wird: “Damit ist auch die Umschreibung in zivil nutzbare Führerscheine, die einen Mehrwert des Ehrenamtes im Alltag vor allem junger Menschen bedeutet hätte, nicht mehr möglich”, erklärte er. Für die nun geplante Fahrerlaubnis bekräftigte Kröger, dass die interne Ausbildung angemessen sein müsse: “Vor allem den besonderen Interessen der Fahrsicherheit muss hier Rechnung getragen werden.”

Hintergrund

Seit dem Inkrafttreten am 1. Januar 1999 erlaubt die Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch das Führen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Damit entfällt die nach altem Recht gegebene Möglichkeit der Feuerwehrangehörigen, Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zGM zu führen. Vor dem Hintergrund verschärfter Abgasvorschriften und Vorrichtungen zum Unfallschutz sind die verfügbaren Fahrgestelle schwerer geworden, sodass die Fahrzeug- und Aufbauhersteller in absehbarer Zukunft keine relevanten Fahrzeuge mehr unter 3,5 Tonnen zGm anbieten können. Diese Entwicklung führte zu einem sich zuspitzenden Problem für die Feuerwehren – betroffen sind unter Einbeziehung der Hilfeleistungsorganisationen etwa 100.000 Führerscheininhaber.

Die im Juli 2009 in Kraft getretene Gesetzesänderung ermöglicht das Erteilen einer Fahrerlaubnis bis 4,75 Tonnen nach einer internen Ausbildung und Prüfung. Diese wurde bislang durch mehrere Bundesländer, allen voran Bayern, umgesetzt.

Quelle: DFV-Presseinformation Nr. 95/2010 vom 25. November 2010