Bekanntmachung (Wahl eines Wehrleiters)

Bekanntmachung gem. § 14. Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2008 (GVBl. S. 99);

Wahl des Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Otterberg im Feuerwehrhaus Otterberg

Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 LBKG sind der Wehrleiter und sein Stellvertreter durch die Wehrführer der jeweiligen Ortsgemeinden zu wählen.

Es ergeht daher hiermit Einladung zur Wahl eines Wehrleiters der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Otterberg für Montag, 23. Mai 2011, 19.00 Uhr, in das Feuerwehrhaus Otterberg.

Diese Wahl findet gemäß § 14 Abs. 2 LBKG in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) durch den Bürgermeister oder einen Beauftragten einzuladen ist.

Wahlberechtigt sind alle Wehrführer der Feuerwehreinheiten in den Ortsgemeinden. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzetteln in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.

Gez. Martin Müller, Bürgermeister