Feiern in Rheinland-Pfalz, aber bitte ohne “Himmelslaternen”!

Logo der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD RLP)
Logo der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD RLP)

Sommerzeit ist die Zeit der Freiluftfeste. Viele Feierlichkeiten gehen mit Feuerwerk und anderen festlichen Aktivitäten einher. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Landesordnungsbehörde möchte daher nochmals ausdrücklich auf das seit 2009 bestehende Verbot der Nutzung von “Himmelslaternen” in Rheinland-Pfalz hinweisen. Diese Flugkörper stellen eine erhebliche Brandgefahr dar und dürfen daher nicht in den Luftraum aufsteigen gelassen werden. Wer dennoch Himmelslaternen fliegen lässt, kann von der örtlichen Ordnungsbehörde mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.

Himmelslaternen sind insbesondere die im Handel unter dieser oder einer ähnlichen Bezeichnung, wie “Fluglaterne”, “Kong-Ming-Laterne”, “Skylaterne”, “Partyballon” oder “Miniatur-Heißluftballon” bekannten Flugkörper. Vor allem bei privaten Festen waren die aus Asien stammenden “Himmelslaternen” beliebt. Sie sind in der Funktionsweise mit Heißluftballons vergleichbar und sind durch die Kombination einer offenen Feuerquelle mit einer leicht entflammbaren Umhüllung gefährlich. Es besteht eine hohe Brandgefahr wenn sie noch brennend wieder auf den Boden, auf Häusern oder Bäumen aufkommen. Zuletzt verursachten sie im April dieses Jahres einen Brand im Landkreis Bad Kreuznach mit erheblichem Sachschaden.

Da bundesweit bereits mehrere Brandunfälle mit zum Teil hohen Schäden aufgetreten sind, wurde vom Land die “Gefahrenabwehrverordnung Himmelslaternen” erlassen, die seit dem 12. September 2009 in Kraft ist.

Einmal entzündet, wird die Himmelslaterne unkontrollierbar. Die Himmelslaternen können in eine Höhe von bis zu 500 Metern aufsteigen. Sie halten sich zwischen fünf bis 20 Minuten in der Luft. In dieser Zeit können sie mehrere Kilometer zurücklegen.

Durch diese Kombination einer offenen Feuerquelle mit einer leicht entflammbaren Umhüllung stellen Himmelslaternen gefährliche Brandsätze selbst bei einer den Herstellerangaben entsprechenden Verwendung dar.

Quelle: ADD-Pressemitteilung Nr. 34 vom 23.05.2011