“Gute Signale, aber keine endgültige Entwarnung”

Arbeitszeitrichtlinie: DFV bewertet Antwort des EU-Kommissars vorsichtig

Logo "Deutscher Feuerwehrverband e.V." (DFV)

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Berlin/Brüssel – “Ich versichere Ihnen, dass die Kommission sich voll und ganz im Klaren darüber ist, wie wichtig freiwillige Feuerwehren in Deutschland bei der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Rettungsdiensten sind”, erklärt EU-Kommissar László Andor in seinem Antwortschreiben an Hans-Peter Kröger, den Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Dieser hatte sich im Mai an den Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit gewandt, um der Besorgnis der deutschen Feuerwehren hinsichtlich der EU-Arbeitszeitrichtlinie einmal mehr Ausdruck zu verleihen. “Dies ist ein gutes Signal aus Brüssel, aber keine endgültige Entwarnung”, bewertete Kröger die Antwort Andors: “Bei diesem Thema ist auch weiterhin Vorsicht angebracht.”

“Ich sehe die große Gefahr, dass die Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland weitgehend unmöglich macht. Das flächendeckende System der Freiwilligen Feuerwehren hat sich seit über 150 Jahren fest etabliert”, hatte Kröger im Mai gewarnt. Der Deutsche Feuerwehrverband lehnte in dem Schreiben die vom EU-Kommissar favorisierten besonderen Bestimmungen für Feuerwehrangehörige ab.

Andor wies nun in seiner Antwort an den DFV-Präsidenten darauf hin, “dass freiwillige Feuerwehrleute in bestimmten EU-Mitgliedsstaaten gemäß internationalem Recht durchaus als Arbeitnehmer gelten. Dies liegt daran, dass die Merkmale ihrer Tätigkeit zwischen den Mitgliedsstaaten stark variieren und somit auch die Frage nach dem Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses unterschiedlich zu beantworten ist.” Einen generellen Ausschluss der Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren aus der Arbeitszeitrichtlinie hatte die Kommission bereits zuvor in einem Konsultationspapier abgelehnt. Wie EU-Kommissar Andor erklärt, hatte die Kommission vielmehr betont, “dass die Situation freiwilliger Feuerwehrleute und die spezifischen Merkmale ihrer Tätigkeiten besonders berücksichtigt werden müssten.”

Hintergrund: Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie

Auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen wurde mit Datum vom 22. Dezember 2010 eine Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie (zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV) KOM(2010) 801 endgültig in Gang gesetzt.

Derzeit verhandeln die Tarifpartner (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) über Änderungen der Arbeitszeitrichtlinie, zunächst bis Ende dieses Jahres. Sollte dabei Einvernehmen erzielt werden, wird die Kommission dies übernehmen, und den Mitgliedsstaaten obliegt die nationale Umsetzung. Sollten die Verhandlungen scheitern, so ist ein Änderungsvorschlag der EU-Kommission zu erwarten.

Nach Überzeugung des DFV fehlt es ehrenamtlich Tätigen an klassischen Arbeitnehmereigenschaften, die aber Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie sind. Das sind im Wesentlichen eine Entgeltlichkeit, die Eingliederung in den Betrieb der Kommune, die Weisungsgebundenheit, die Fremdbestimmtheit (Art, Ort, Zeit und Weise der Arbeit) sowie entsprechende arbeitsvertragliche Regelungen.

Das Schreiben des EU-Kommissars sowie weitere Informationen gibt es online unter www.feuerwehrverband.de/eu-arbeitszeitrichtlinie.html.

Quelle: DFV-Presseinformation Nr. 49/2012 vom 15. August 2012