Feiern in Rheinland-Pfalz bitte ohne “Himmelslaternen”!

ADD warnt vor brandgefährlichem Partyspaß

Logo der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD RLP)
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Trier/Rheinland-Pfalz – Viele Feierlichkeiten gehen mit Feuerwerk und anderen festlichen Aktivitäten einher. Am vergangenen Samstag kam es im Vulkaneifelkreis zu einem Brand mit Himmelslaternen, der einen Sachschaden von ca. 30.000 Euro verursachte.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Landesordnungsbehörde weist daher nochmals ausdrücklich auf das seit 2009 bestehende Verbot der Nutzung von “Himmelslaternen” in Rheinland-Pfalz hin. “Diese Flugkörper stellen eine erhebliche Brandgefahr dar und dürfen nicht in den Luftraum gelangen”, so Bernhard Kuhn, zuständiger Mitarbeiter der ADD.

Himmelslaternen sind insbesondere die im Handel unter dieser oder einer ähnlichen Bezeichnung, wie “Fluglaterne”, “Kong-Ming-Laterne”, “Skylaterne”, “Partyballon” oder “Miniatur-Heißluftballon” bekannten Flugkörper. Vor allem bei privaten Festen waren die aus Asien stammenden “Himmelslaternen” beliebt. Sie sind in der Funktionsweise mit Heißluftballons vergleichbar und durch die Kombination einer offenen Feuerquelle mit einer leicht entflammbaren Umhüllung gefährlich. Es besteht eine hohe Brandgefahr, wenn sie brennend wieder auf den Boden, auf Häusern oder Bäumen aufkommen.

Einmal entzündet, wird die Himmelslaterne unkontrollierbar. Die Himmelslaternen können in eine Höhe von bis zu 500 Metern aufsteigen. Sie halten sich zwischen fünf bis 20 Minuten in der Luft. In dieser Zeit können sie mehrere Kilometer zurücklegen. Durch die Kombination einer offenen Feuerquelle mit einer leicht entflammbaren Umhüllung stellen Himmelslaternen gefährliche Brandsätze dar.

Da bundesweit bereits Brandunfälle mit Todesfolgen und hohen Sachschäden aufgetreten sind, wurde vom Land die Gefahrenabwehrverordnung Himmelslaternen erlassen, die seit September 2009 in Kraft ist.

Quelle: ADD-Pressemitteilung Nr. 118 vom 13. September 2012