Abgasrichtlinie: Feuerwehren begrüßen Ausnahme-Möglichkeiten

Logo Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz
Logo Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz

Koblenz – “Das sind erfreuliche Nachrichten”, lautet die erste Reaktion des Landesfeuerwehrverbandes (LFV) Rheinland-Pfalz, dem Interessenvertreter der Feuerwehrangehörigen im Land, auf die jetzt bekannt gewordene Möglichkeit einer Ausnahme für Feuerwehrfahrzeuge von der EU-Abgasnorm. “Was sich zunächst sehr speziell anhört, hat eine breite Bedeutung und Wirkung, denn Feuerwehrfahrzeuge stehen ja fast in jedem Ort im Land, und jede Gemeinde muss deren Anschaffung und ihren Unterhalt tragen – mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger. Es ist also letztlich jedermann betroffen”, erklärt der Präsident des LFV, Frank Hachemer. Und darum geht es: “Bei den Abgas-Normen der EU wurde viel erreicht, etwa bis zu 95 Prozent Verbesserung des Schadstoffausstoßes in den Abgasen. Der Geräuschpegel ist enorm gesunken. Allerdings konnte auch nur eine Kraftstoffeinsparung von 20 Prozent erzielt werden, obwohl man sich mehr erhofft hat.”

Nun aber kam die Abgasnorm 6 – und damit für die Feuerwehren alles andere als eine Verbesserung. Der Verband erklärte schon Anfang 2012: “Führt man jetzt die EURO-6-Norm auch für Feuerwehr-Fahrzeuge ein, bedeutet dies keine wesentliche Verbesserung mehr. Im Gegenteil wird durch die vielen Kurzstrecken von Feuerwehr-Fahrzeugen die
Betriebstemperatur für den Katalysator nicht erreicht – so müssen unter Umständen wieder zusätzliche Bewegungsfahrten zur Reinigung der Abgasanlage gemacht werden, was die Umwelt zusätzlich belastet. Außerdem belasten die Mehrkosten, bei kleinen Fahrzeugen bis 5.000 und bei großen Fahrzeugen bis 10.000 Euro, den Kommunalen Haushalt. Das bedeutet für die Feuerwehren wiederum eine Verschiebung der notwendigen Neuanschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen.”

Ferner: “Die zusätzliche Gewichtsbelastung von bis zu 200 Kilogramm führt wiederum dazu, dass notwendige Beladung nicht mitgeführt werden kann. Außerdem wird durch eine Neukonzeption von Mannschafts-und Geräteraum erneut die Diskussion über die Sicherheit der Feuerwehr-Angehörigen im Mannschaftsraum geführt werden müssen.

Die vom LFV Rheinland-Pfalz und einiger anderen Landesfeuerwehrverbänden deshalb bereits früh geforderte Ausnahmeregelung für Feuerwehren, Katastrophenschutz und Rettungsdienste kann nun, wie das Innenministerium des Bundeslandes mitteilte, in Anspruch genommen werden. “Darüber freuen wir uns sehr”, heißt es aus dem Verband zu diesem Erfolg.

Weitere Informationen: www.lfv-rlp.de

Quelle: LFV-Presse-Information vom 11. April 2013 [pdf-Datei]