Mehr als 75.000 Feuerwehrleute in der Flutabwehr

Überlandhilfe mit 4.200 Kräften / DFV-Vizepräsidenten in Einsatzgebieten

Logo "Deutscher Feuerwehrverband e.V." (DFV)

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Berlin – Am Einsatz gegen das Hochwasser wurden mittlerweile bundesweit mehr als 75.000 Feuerwehrfrauen und -männer eingesetzt. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) hat eine Gesamtzahl von 75.205 ehren- und hauptamtlichen Kräften ermittelt (Stand: 9. Juni 2013, 13 Uhr).

“Besonders die Anstrengungen in der Überlandhilfe sind für die Feuerwehren einmalig. 4.236 Feuerwehrleute aus nicht betroffenen Regionen sind mit geschlossenen Verbänden in den Katastrophengebieten tätig – das ist angesichts der kommunalen Struktur unserer Feuerwehren eine solide logistische Leistung”, sagt DFV-Präsident Hans-Peter Kröger.

DFV-Präsident Hans-Peter Kröger (Foto: Katrin Neuhauser/DFV)
DFV-Präsident Hans-Peter Kröger (Foto: Katrin Neuhauser/DFV)

Gemäß Erhebung des Feuerwehrverbandes hat sich die Zahl der eingesetzten Feuerwehrangehörigen in Sachsen-Anhalt auf 4.815 und in Niedersachsen auf 4.441 summiert, in Thüringen auf 5.430 und Sachsen 16.380. In Bayern wurden in der Spitze 26.270 Feuerwehrdienstleistende gezählt, in Baden-Württemberg 10.310. Überwiegend sind Angehörige Freiwilliger Feuerwehren im Einsatz, aber auch reguläre Kräfte und überörtliche Hilfskontingente von Berufsfeuerwehren. Werkfeuerwehren schützen insbesondere die von Überflutungen bedrohten oder betroffenen großen Industrieanlagen.

Mehrere Vizepräsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes sind in diesen Tagen selbst als Führungskräfte in der Katastrophenabwehr tätig: Branddirektor Ludwig Geiger war als Feuerwehrchef von Gera (Thüringen) sehr früh mit der Wucht des Hochwassers und dessen Auswirkungen konfrontiert. Bezirksbrandmeister Hartmut Ziebs (Regierungsbezirk Arnsberg, Nordrhein-Westfalen) hat eine heimische Feuerwehr-Bereitschaft nach Niedersachsen geführt. Zahlreiche Vorstandsmitglieder der Landesfeuerwehrverbände im DFV wirken in den Stäben vor Ort mit.

Quelle: DFV-Presseinformation Nr. 30/2013 vom 9. Juni 2013