Bekanntmachung (Wahl eines Wehrleiters und von zwei stellvertretenden Wehrleitern)

Symbolbild Wahlen

Bekanntmachung gem. § 14. Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 2. November 1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. März 2013 (GVBl. S. 113);

Wahl eines Wehrleiters und von 2 stellvertretenden Wehrleitern der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg

Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 LBKG sind der Wehrleiter und seine Stellvertreter durch die Wehrführer der jeweiligen Ortsgemeinden zu wählen.

Es ergeht daher hiermit Einladung zur Wahl eines Wehrleiters und von 2 stellvertretenden Wehrleitern für die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg für Montag, 2. Juni 2014, 19.00 Uhr, in den Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Otterberg, Hauptstraße 27, 67697 Otterberg.

Diese Wahl findet gemäß § 14 Abs. 2 LBKG in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) durch den Bürgermeister oder einen Beauftragten einzuladen ist.

Wahlberechtigt sind alle Wehrführer der Feuerwehreinheiten in den Ortsgemeinden Otterbach und Otterberg.

Die Wahl erfolgt mittels Stimmzetteln in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.

Gez.
Martin Müller
Bürgermeister
VG Otterberg

Gez.
Harald Westrich
Bürgermeister
VG Otterbach