PM Nr. 19 – 5. Juli 2014 “Rauchmelder – Seit zwei Jahren Pflicht in allen Wohnungen”

Rauchmelder mit einem Teil des Lieferumfangs. Bild: Feuerwehr Otterberg
Rauchmelder mit einem Teil des Lieferumfangs. Bild: Feuerwehr Otterberg

Feuerwehr empfiehlt Funktionsüberprüfung

Otterberg – Seit zwei Jahren besteht in Rheinland-Pfalz die Rauchmelder-Pflicht. Laut Landesbauordnung (LBauO) müssen “Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben”. Diese Regelung gilt sowohl für Neu- als auch für Altbauten.

Die Feuerwehr empfiehlt daher zum Jahrestag, falls noch nicht geschehen, an jedem Rauchmelder eine Funktionsprüfung durchzuführen. Details hierzu sind in der jeweiligen Bedienungsanleitung aufgeführt. Mindestens einmal pro Jahr sollte eine Funktionsprüfung durchgeführt werden, damit die kleinen Lebensretter im Brandfall warnen.

Weitere Informationen zum Thema Rauchmelder im Internet:
https://feuerwehr-otterberg.de/burgerinformationen/rauchmelder/