Wahl eines Wehrführers und stellvertretenden Wehrführers für die Feuerwehr Frankelbach

Symbolbild

Bekanntmachung gem. § 14. Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 2. November 1981 (GVBI. S. 247), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 13. März 2017 (GVBI. S. 103), BS 213-50;
Wahl eines Wehrführers und stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Frankelbach, im Bürgerhaus Frankelbach

Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 LBKG sind der Führer einer örtlichen Feuerwehrwehreinheit (Wehrführer) und sein Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit zu wählen.

Es ergeht daher hiermit Einladung zur Wahl eines Wehrführers und eines stellvertretenden Wehrführers der Feuerwehreinheit Frankelbach für Freitag, 31. Juli 2020, 19.00 Uhr, in das Bürgerhaus Frankelbach. Diese Wahl findet gemäß § 14 Abs. 2 LBKG in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) durch den Bürgermeister oder einen Beauftragten einzuladen ist. Wahlberechtigt sind alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Frankelbach.

Die Wahl erfolgt mittels Stimmzetteln in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.

Gez. Harald Westrich, Bürgermeister

Quelle: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, Ausgabe 26/2020 vom 25. Juni 2020