Bekanntmachung (Wahl eines Wehrleiter und zwei Stellvertreter)

Symbolbild

Bekanntmachung gem. § 14. Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02. November 1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (GVBl. S. 413);
Wahl eines Wehrleiters sowie eines 1. stellvertretenden Wehrleiters und eines 2. stellvertretenden Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg im Sitzungssaal der Verwaltung Otterberg

Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 LBKG sind der Wehrleiter sowie seine Stellvertreter durch die Wehrführer der jeweiligen Feuerwehreinheiten der Ortsgemeinden zu wählen.

Es ergeht daher hiermit Einladung zur Wahl eines Wehrleiters sowie eines 1. stellvertretenden Wehrleiters und eines 2. stellvertretenden Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg für

Mittwoch, 17. April 2024, 19.00 Uhr,

in den Sitzungssaal der Verwaltung Otterberg, Hauptstraße 27, 67697 Otterberg.

Diese Wahl findet gemäß § 14 Abs. 2 LBKG in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) durch den Bürgermeister oder einen Beauftragten einzuladen ist. Wahlberechtigt sind die Wehrführer der Feuerwehreinheiten der Ortsgemeinden.

Die Wahl erfolgt mittels Stimmzetteln in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.

gez.

Harald Westrich
Bürgermeister

Quelle: Amtsblatt, Ausgabe 10/2024, 7. März 2024