Wahl eines stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenmoschel

Bekanntmachung gem. § 14. Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02. November 1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (GVBl. S. 413); Wahl eines stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenmoschel im Feuerwehrhaus Heiligenmoschel

Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 LBKG sind der Führer einer örtlichen Feuerwehrwehreinheit (Wehrführer) und sein Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit zu wählen.

Es ergeht daher hiermit Einladung zur Wahl eines stellvertretenden Wehrführers der Feuerwehreinheit Heiligenmoschel für Montag, 18. März 2024, 19.00 Uhr, in das Feuerwehrhaus Heiligenmoschel.

Diese Wahl findet gemäß § 14 Abs. 2 LBKG in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) durch den Bürgermeister oder einen Beauftragten einzuladen ist.

Wahlberechtigt sind alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenmoschel.
Die Wahl erfolgt mittels Stimmzetteln in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.

gez.
Harald Westrich
Bürgermeister

Quelle: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, Ausgabe 8/2024 vom 22. Februar 2024, Seite 6