Bekanntmachung gem. § 14. Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02. November 1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch § 14 des Gesetzes vom 29.07.2024 (GVBl. S. 302);
Wahl eines Wehrführers und eines Wehrführer-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Olsbrücken, im Feuerwehrhaus Olsbrücken
Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 LBKG sind der Führer einer örtlichen Feuerwehrwehreinheit (Wehrführer) und sein Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit zu wählen.
Es ergeht daher hiermit Einladung zur Wahl eines Wehrführers und eines Wehrführer-Stellvertreters der Feuerwehreinheit Olsbrücken für Montag, 12.05.2025, 19.00 Uhr, in das Feuerwehrhaus Olsbrücken.
Diese Wahl findet gemäß § 14 Abs. 2 LBKG in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) durch den Bürgermeister oder einen Beauftragten einzuladen ist.
Wahlberechtigt sind alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Olsbrücken, auch die Angehörigen der Jugendfeuerwehr Olsbrücken, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Wahl erfolgt mittels Stimmzetteln in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.
gez.
Harald Westrich
Bürgermeister
Quelle: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, Ausgabe 14/2025, 3. April 2025, Seite 7
