Bekanntmachung gem. § 19. Abs. 4 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 17. Juni 2025;
Wahl eines stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenmoschel im Feuerwehrhaus Heiligenmoschel
Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 3 LBKG sind der Führer einer örtlichen Feuerwehrwehreinheit (Wehrführer) und sein Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit zu wählen. Es ergeht daher hiermit Einladung zur Wahl eines stellvertretenden Wehrführers der Feuerwehreinheit Heiligenmoschel für Montag, 09. März 2026, 19.00 Uhr, in das Feuerwehrhaus Heiligenmoschel.
Diese Wahl findet gemäß § 19 Abs. 4 LBKG in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) durch den Bürgermeister oder einen Beauftragten einzuladen ist.
Wahlberechtigt sind alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenmoschel. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzetteln in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.
Gez. Harald Westrich
Bürgermeister
Quelle: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, Ausgabe 6/2026 vom 5. Februar 2026