EU-Arbeitszeitrichtlinie: Ehrenamtliche nicht erfassen

Deutscher Feuerwehrverband positioniert sich eindeutig zur Anwendbarkeit

Logo "Deutscher Feuerwehrverband e.V." (DFV)

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Berlin – Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) hat sich klarstellend zur Anwendbarkeit der EU-Arbeitszeitrichtlinie positioniert: “Wir sind der Auffassung, dass freiwillig und ehrenamtlich tĂ€tige Personen nicht nur nach nationalem Recht, sondern auch nach Sinn und Zweck der EU-Richtlinie nicht von den Bestimmungen zur Begrenzung der Arbeitszeit erfasst werden”, erlĂ€utert Ralf Ackermann, der fĂŒr den Bereich Internationales zustĂ€ndige DFV-VizeprĂ€sident.

Der DFV fordert eine Klarstellung bei der EU, dass die Arbeitszeitrichtlinie nicht auf die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren angewendet wird – sonst könnten die mehr als eine Million ehrenamtliche Feuerwehrangehörige starke BeschrĂ€nkungen beim Einsatz in Verbindung mit ihrem Beruf erleiden und das System wĂ€re in Gefahr. Derzeit sieht man bei den derzeitigen Auslegungen hierfĂŒr allerdings in Deutschland keinen Grund – aber von vornherein klare Regelungen sind notwendig, um es bei einer Umsetzung nicht zu Diskussionen kommen zu lassen.

“Zum einen wĂŒrde dies die Möglichkeiten fĂŒr abhĂ€ngig BeschĂ€ftigte, sich neben ihrer beruflichen TĂ€tigkeit ehrenamtlich zu engagieren, so erheblich einschrĂ€nken, dass viele fĂŒr den gesellschaftlichen Zusammenhalt notwendige Funktionen gar nicht mehr ĂŒbernommen werden könnten”, berichtet Ackermann. “Zum anderen besteht eine im Vergleich zu Arbeitnehmern wesentlich geringere SchutzbedĂŒrftigkeit, da ehrenamtlich TĂ€tige ihr Engagement in der Regel jederzeit ohne negative wirtschaftliche Konsequenzen beenden können. Folglich muss eine solche TĂ€tigkeit unter arbeitszeitrechtlichen Gesichtspunkten wie ein rein privates Freizeitverhalten und nicht wie abhĂ€ngige BeschĂ€ftigung bewertet werden”, so der DFV-VizeprĂ€sident weiter.

“Wir arbeiten eng mit anderen europĂ€ischen FeuerwehrverbĂ€nden etwa in Frankreich oder Österreich zusammen, um gemeinsam eine derart kontraproduktive Auslegung der Richtlinie zu verhindern”, resĂŒmiert Ackermann.

Die Position des Deutschen Feuerwehrverbandes gibt es zum Download unter www.feuerwehrverband.de/international.html

Quelle: DFV-Presseinformation Nr. 27/2011 vom 8. April 2011