Wahl eines Wehrführers für die Feuerwehr Otterberg

Symbolbild

Bekanntmachung gem. § 14. Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02. November 1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 13. März 2017 (GVBl. S. 103), BS 213-50;

Wahl eines stellvertretenden Wehrführers und eines weiteren stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Otterberg, im Feuerwehrhaus Otterberg

Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 LBKG sind der Führer einer örtlichen Feuerwehrwehreinheit (Wehrführer) und sein Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit zu wählen. Es ergeht daher hiermit Einladung zur Wahl eines stellvertretenden Wehrführers und eines weiteren stellvertretenden Wehrführers der Feuerwehreinheit Otterberg für Montag, 13. Januar 2020, 19.00 Uhr, in das Feuerwehrhaus Otterberg.

Diese Wahl findet gemäß § 14 Abs. 2 LBKG in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) durch den Bürgermeister oder einen Beauftragten einzuladen ist.

Wahlberechtigt sind alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Otterberg, auch die Angehörigen der Jugendfeuerwehr Otterberg, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzetteln in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.

Gez.
Harald Westrich, Bürgermeister

Quelle: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, Ausgabe 49/2019 vom 5. Dezember 2019