Bekanntmachung gem. § 14. Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02. November 1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (GVBl. S. 747);
Wahl eines Wehrführers und evtl. stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Frankelbach, im Feuerwehrhaus Frankelbach Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 LBKG sind der Führer einer örtlichen Feuerwehrwehreinheit (Wehrführer) und sein Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit zu wählen.
Es ergeht daher hiermit Einladung zur Wahl eines Wehrführers und evtl. eines stellvertretenden Wehrführers der Feuerwehreinheit Frankelbach für Freitag, 15. September 2023, 19.00 Uhr, in das Bürgerhaus Frankelbach.
Diese Wahl findet gemäß § 14 Abs. 2 LBKG in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) durch den Bürgermeister oder einen Beauftragten einzuladen ist. Wahlberechtigt sind alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Frankelbach.
Die Wahl erfolgt mittels Stimmzetteln in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.
gez.
Harald Westrich Bürgermeister
Quelle: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, Ausgabe 34/2023 vom 24. August 2023