Kürzere Dienstzeit für Helfer im Katastrophenschutz

Die Dauer des Grundwehr- und Zivildienstes wird von sechs auf vier Monate reduziert. Auch die Mindestdienstzeit von Helfern im Zivil- und Katastrophenschutz vermindert sich dadurch von derzeit sechs auf vier Jahre.

Zum 1. Dezember greift die neue Regelung. Helfer, die am 30. November oder später eine Mindestdienstzeit von vier Jahren erfüllt haben, können per Antrag aus ihrer Verpflichtung entlassen werden.

Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe