Extern 2011
Hartz IV: Kein Abstrich bei Aufwandsentschädigung
Regelsätze unverändert / DFV-Präsident dankt Bundestagsabgeordneten Logo "Deutscher Feuerwehrverband e.V." (DFV) Berlin – Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörige, die Arbeitslosengeld II empfangen, werden weiterhin bis zur Höhe von 175 Euro im Monat nicht auf die staatlichen Leistungen […]