EU-Arbeitszeitrichtlinie: Ehrenamtliche nicht erfassen

Deutscher Feuerwehrverband positioniert sich eindeutig zur Anwendbarkeit

Logo "Deutscher Feuerwehrverband e.V." (DFV)

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Berlin – Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) hat sich klarstellend zur Anwendbarkeit der EU-Arbeitszeitrichtlinie positioniert: “Wir sind der Auffassung, dass freiwillig und ehrenamtlich tätige Personen nicht nur nach nationalem Recht, sondern auch nach Sinn und Zweck der EU-Richtlinie nicht von den Bestimmungen zur Begrenzung der Arbeitszeit erfasst werden”, erläutert Ralf Ackermann, der für den Bereich Internationales zuständige DFV-Vizepräsident.

Der DFV fordert eine Klarstellung bei der EU, dass die Arbeitszeitrichtlinie nicht auf die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren angewendet wird – sonst könnten die mehr als eine Million ehrenamtliche Feuerwehrangehörige starke Beschränkungen beim Einsatz in Verbindung mit ihrem Beruf erleiden und das System wäre in Gefahr. Derzeit sieht man bei den derzeitigen Auslegungen hierfür allerdings in Deutschland keinen Grund – aber von vornherein klare Regelungen sind notwendig, um es bei einer Umsetzung nicht zu Diskussionen kommen zu lassen.

“Zum einen würde dies die Möglichkeiten für abhängig Beschäftigte, sich neben ihrer beruflichen Tätigkeit ehrenamtlich zu engagieren, so erheblich einschränken, dass viele für den gesellschaftlichen Zusammenhalt notwendige Funktionen gar nicht mehr übernommen werden könnten”, berichtet Ackermann. “Zum anderen besteht eine im Vergleich zu Arbeitnehmern wesentlich geringere Schutzbedürftigkeit, da ehrenamtlich Tätige ihr Engagement in der Regel jederzeit ohne negative wirtschaftliche Konsequenzen beenden können. Folglich muss eine solche Tätigkeit unter arbeitszeitrechtlichen Gesichtspunkten wie ein rein privates Freizeitverhalten und nicht wie abhängige Beschäftigung bewertet werden”, so der DFV-Vizepräsident weiter.

“Wir arbeiten eng mit anderen europäischen Feuerwehrverbänden etwa in Frankreich oder Österreich zusammen, um gemeinsam eine derart kontraproduktive Auslegung der Richtlinie zu verhindern”, resümiert Ackermann.

Die Position des Deutschen Feuerwehrverbandes gibt es zum Download unter www.feuerwehrverband.de/international.html

Quelle: DFV-Presseinformation Nr. 27/2011 vom 8. April 2011