PM Nr. 66 – 11. Juli 2011 “Rauchmelder: Nachrüstpflicht endet in einem Jahr”

Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder mit einem Teil des Lieferumfangs
Rauchmelder mit einem Teil des Lieferumfangs

Otterberg – Im Juli 2012 endet die Nachrüstpflicht für Rauchmelder in bestehenden Wohnungen. 2007 hatte der rheinland-pfälzische Gesetzgeber diese fünfjährige Übergangsfrist in die Landesbauordnung aufgenommen. Bereits seit 2003 müssen die Warngeräte in Neubauten installiert werden. Vorgeschrieben ist die Installation von mindestens einem Rauchmelder jeweils in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.

Die Feuerwehr empfiehlt, soweit noch nicht geschehen, die kleinen Lebensretter in der eigenen Wohnung nachzurüsten. Mit wenigen Handgriffen sind die Rauchmelder installiert. Schrauben und Dübel liegen in der Regel dem Gerät bei. Bei der Installation sind folgende Punkte zu beachten:

  • Rauchmelder immer an der Zimmerdecke befestigen. Rauch steigt nach oben.
  • Gerät in der Raummitte oder mindestens 50 Zentimeter von den Wänden entfernt anbringen.
  • Rauchmelder stets in waagrechter Position befestigen. Dies gilt auch bei Dachschrägen.
  • Die Nähe von Luftschächten oder starker Zugluft meiden.

Zuverlässige Rauchmelder sind im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen oder bei Brandschutzfirmen erhältlich. Jedoch sollte man nur Rauchmelder mit einem CE-Zeichen, der Angabe “EN 14604” und dem Vds-Prüfzeichen kaufen. Dadurch ist garantiert, dass das Gerät geprüft und qualitativ einwandfrei ist.

Weitere Informationen zum Thema “Rauchmelder” im Internet unter: www.rauchmelder-lebensretter.de