Otterberg – Während den letzten Tagen erhielten sowohl Feuerwehr als auch die Verbandsgemeindeverwaltung Otterberg vermehrt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, ob die Wehrleute Wespennester beseitigen. Hierzu einige Hinweise:
- Die Feuerwehr beseitigt bei Privatpersonen keine Wespennester. Die Feuerwehr darf nicht in wirtschaftliche Konkurrenz zu Schädlingsbekämpfern, Imkern und anderen Anbietern treten.
- Nur wenn Gefahr für Leben und Gesundheit besteht (Gefahr in Verzug) beseitigt die Feuerwehr Wespennester bei Privatpersonen.
- Telefonnummern und Adressen von Schädlingsbekämpfern finden sie beispielsweise in den Gelben Seiten (nach Branchen sortiertes Telefonbuch) oder im Internet.
- Besteht keine Gefahr beseitigt die Feuerwehr Wespennester bei Objekten, die in einer kommunalen Trägerschaft stehen. Hierzu zählen Kindergärten, Schulen oder Friedhöfe.
- Wespen bauen zwischen April und bis Ende Oktober ihre Nester. Ein Nest kann 1.000 bis 10.000 Tiere beherbergen.
- Hornissen und Hummeln sind besonders geschützt. Ihre Nester dürfen entweder nur unter Auflagen oder überhaupt nicht umgesetzt werden.
Umfangreiche Informationen zum Thema “Insekten” hat die Berliner Feuerwehr auf ihrer Internetseite [http://www.berliner-feuerwehr.de/ihre-sicherheit/saisonale-informationen/insekten/] zur Verfügung gestellt.