Feuerwehr-Verband zu tödlichen Brand-Unglücken: “Rauchwarnmelder könnten vieles verhindern!”

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Koblenz – Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Rheinland-Pfalz weist anlässlich einer Tagung seines Präsidialrates in den Räumen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz auf die besondere Bedeutung des Brandschutzes für die Wirtschaft und den Wohnbau hin. “Gerade in jüngster Zeit haben traurige Nachrichten über Brände mit zu beklagenden Todesopfern die Öffentlichkeit aufgeschreckt”, so LFV-Präsident Frank Hachemer.

Der Landesfeuerwehrverband erinnert daher an die im Land geltende Pflicht, Rauchmelder in jeder Wohnung zu installieren: “Die Opfer der letzten Zeit sind in der Abend- oder Nachtzeit vom Brand überrascht worden – die schlimmste Wirkung hat der Brandrauch”, erklärt Andre Luipold, als LFV-Vizepräsident Ansprechpartner für den Vorbeugenden Brandschutz, “schon wenige Atemzüge darin können zum Tode führen. Rauchwarnmelder wecken Schlafende auf und retten so Leben.” Man müsse daher auch darauf achten, dass vorhandene Melder auch tatsächlich betriebsbereit seien: “Alle Geräte haben Test-Schalter, die einfach per Knopfdruck diesen Test ermöglichen.”

Die Rauchmelderpflicht seit 2012 habe zwar dazu geführt, dass Vermieter ihre Mietwohnungen mit Meldern ausgestattet hätten, “leider hat aber manch einer die Vermieterrrolle und Privatleben auf fatale Weise getrennt: Im eigenen Zuhause vergaß mancher die Umsetzung der Pflicht und damit die Warnmelder”, beschreibt er Erfahrungen aus Besuchen und Kontakten. Und: “Weil es immer besser ist, Brände zu vermeiden, ist es natürlich auch für Gewerbe und Industrie ein wichtiger Aspekt, vorbeugenden Brandschutz nicht zu vernachlässigen.”

LFV-Präsident Hachemer wies auf die besondere Rolle der Feuerwehren als Partner der Wirtschaft hin: “Wir schützen Werte und helfen, Schäden zu verhindern. Damit sind wir für die Existenz der Wirtschaft von fundamentaler Bedeutung.” Er appellierte an die Unternehmerschaft, dies zu bedenken und Arbeitnehmer zum ehrenamtlichen Einsatz bei der Feuerwehr freizustellen, um damit auch zum eigenen Schutz beizutragen.

Quelle: LFV-Presseinformation vom 15. Februar 2014