PM Nr. 15 – 17. April 2019 “Weitere Kontrollfahrten durch die Altstadt geplant”

Otterberg – Am Donnerstag, 28. März, führten das Ordnungsamt und die Feuerwehr Otterberg eine gemeinsame Kontrollfahrt durch die Wallonenstraße durch. Der Grund für diese Aktion in der Altstadt waren Beschwerden über die Parksituation in dieser Einbahnstraße. Anfangs hatte man versucht, mit Hinweiszetteln und Gesprächen die Anwohner zu informieren.

Das Ergebnis der Kontrollfahrt: Es gab einige Verwarnungen. Bei den gekennzeichneten Parkflächen wird es Änderungen geben, da teilweise nur Restfahrbahnbreiten von 2,3 Meter bis 2,6 Meter erreicht werden. Für einen Lkw sind rund 3 Meter erforderlich.

„Wenn ein Notfall ist, dann fahre ich mein Auto weg“, hören die Mitarbeiter des Ordnungsamtes und die Feuerwehrangehörigen bei solchen Kontrollfahrten häufiger. Jedoch kann bereits bei einem Herzinfarkt die Verzögerung von einer Minute tödlich sein (siehe Abschnitt „So parken Sie richtig!“). Außerdem gab es Berichte von Anwohnern, dass sie den Rettungsdienst aufgrund der Parksituation in dieser Einbahnstraße zum Parkplatz am Friedhof bestellt hatten, der sich oberhalb der Wallonenstraße befindet.

Weitere Kontrollfahrten, jeweils unangekündigt, sind geplant und werden auch außerhalb der Altstadt durchgeführt.

Hintergrund

Aus Feuerwehrsicht ist aufgrund der engen und historischen Bebauung in der Altstadt die Gefahr einer Brandausbreitung hoch. Daher ist hier eine schnelle Anfahrt möglichst ohne zeitliche Verzögerungen erforderlich.

In der jüngsten Vergangenheit brannte es bereits in der Otterberger Altstadt. So starb am 5. August 2012 ein Mann in seiner Wohnung. Am 1. April 2010 stand der Dachstuhl einer ehemaligen Kneipe in Flammen.

So parken Sie richtig!

  • Halten Sie Rettungswege unbedingt frei.
  • Parken Sie weder im Parkverbot noch in Feuerwehrzufahrts- oder Abfahrtszonen.
  • Parken Sie nicht im unmittelbaren Kreuzungs- oder Einmündungsbereich. Ein Großfahrzeug hat einen größeren Wendekreis als ein Pkw.
  • Parken Sie nicht in zweiter Reihe.
  • Parken Sie in engen Straßen nicht wechselseitig, da Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst ansonsten Slalom fahren müssen oder erst gar nicht durchkommen. Großfahrzeuge sind länger und breiter als ein Pkw.
  • Stellen Sie ihr Auto nicht verbotswidrig ab, auch wenn Sie auch nur „eine Minute“ weg sind. Bereits eine Verzögerung von einer Minute kann bei einem Brand oder einem Herzinfarkt tödlich sein.
  • Auch beim Parken gilt: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ § 1 „Grundregeln“ der Straßenverkehrsordnung (StVO).

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