PM Nr. 43 – 19. Oktober 2020 “Feuerwehr und Ordnungsamt gemeinsam wegen Falschparker unterwegs”

Trauriger Spitzenreiter entfernte erst nach 20 Minuten sein Fahrzeug

In Otterberg parkte ein VW Golf im Kurvenbereich. Dadurch war die Einfahrt für das Feuerwehrfahrzeug in die Wohnstraße nicht möglich.
In Otterberg parkte ein VW Golf im Kurvenbereich. Dadurch war die Einfahrt für das Feuerwehrfahrzeug in die Wohnstraße nicht möglich.

Otterberg – Am Dienstag, 06. Oktober, und Mittwoch, 14. Oktober, führten die Feuerwehr und das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg zwei gemeinsame Kontrollfahrten durch. Es wurden mehrere kritische Straßen in Hirschhorn, Katzweiler, Otterbach und Otterberg befahren. Bei beiden Touren gab es Beanstandungen und auch Diskussionen mit Falschparkern und Anwohnern.

Der traurige Spitzenreiter entfernte erst nach etwa 20 Minuten sein Fahrzeug. Zwar fuhren einige Anwohner unverzüglich ihr Fahrzeug weg, diese waren aber bereits bei vorangegangenen Kontrollfahrten negativ aufgefallen. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts erteilten diesmal nur mündliche Rügen, die aber im Ernstfall den einzelnen Falschparker bis zu 100 Euro und einen Punkt in Flensburg kosten können.

An der Kontrollfahrt in Otterberg kam erschwerend hinzu, dass Mülleimer und gelbe Säcke als zusätzliche Hindernisse auf den Straßen standen. Am darauffolgenden Donnerstag war die Müllabfuhr in der Wallonenstadt unterwegs.

Sowohl die Feuerwehr und auch das Ordnungsamt werden die gemeinsamen Kontrollfahrten fortsetzen, jedoch ohne vorherige Ankündigung.

So parken Sie richtig!

  • Halten Sie Rettungswege unbedingt frei.
  • Parken Sie weder im Haltverbot noch in Feuerwehrzufahrts- oder Abfahrtszonen.
  • Parken Sie nicht im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich. Ein Großfahrzeug hat einen größeren Wendekreis als ein Pkw.
  • Parken Sie nicht in zweiter Reihe.
  • Parken Sie an engen oder unübersichtlichen Stellen nicht wechselseitig, da Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst ansonsten Slalom fahren müssen oder erst gar nicht durchkommen. Großfahrzeuge sind länger und breiter als ein Pkw. Eine Restbreite von 3,05 Meter ist einzuhalten.
  • Stellen Sie ihr Auto nicht verbotswidrig ab, wenn Sie auch nur „eine Minute“ weg sind. Bereits eine Verzögerung von einer Minute kann bei einem Brand oder einem Herzinfarkt tödlich sein.
  • Auch beim Parken gilt: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Quelle: Straßenverkehrsordnung § 1 Grundregeln

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