Bekanntmachung (Wahl Wehrführer und Stellvertreter Feuerwehr Schallodenbach)

Symbolbild

Bekanntmachung gem. § 14. Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02. November 1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (GVBl. S. 413);

Wahl eines Wehrführers und eines Wehrführer-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Schallodenbach, im Feuerwehrhaus Schallodenbach

Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 LBKG sind der Führer einer örtlichen Feuerwehrwehreinheit (Wehrführer) und sein Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit zu wählen. Es ergeht daher hiermit Einladung zur Wahl eines Wehrführers und eines Wehrführer-Stellvertreters der Feuerwehreinheit Schallodenbach für Montag, 05.02.2024, 19.00 Uhr, in das Feuerwehrhaus Schallodenbach.

Diese Wahl findet gemäß § 14 Abs. 2 LBKG in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) durch den Bürgermeister oder einen Beauftragten einzuladen ist.

Wahlberechtigt sind alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Schallodenbach, auch die Angehörigen der Jugendfeuerwehr Schallodenbach, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzetteln in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.

gez.
Harald Westrich
Bürgermeister