PM Nr. 20 – 1. März 2010 “Feuerwehrfahrzeug zu verkaufen”

Angebotsfrist ist abgelaufen!

Die Verbandsgemeinde Otterberg verkauft gegen Höchstgebot ein Feuerwehrfahrzeug, Gerätewagen (GW). Das Mindestgebot liegt bei 1.500,00 Euro.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verbandsgemeinde Otterberg nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das heißt Ihr Angebot ist ohne Mehrwertsteuer auszuweisen. Das Fahrzeug wird verkauft wie gesehen. Die Verbandsgemeinde Otterberg übernimmt keine Garantien für Zustand und Funktion des Fahrzeuges.

Der Käufer verpflichtet sich zudem die Beschriftung und die Hoheitszeichen am Fahrzeug nach dem Kauf unverzüglich zu entfernen. Zudem wird die Sondersignalanlage (Blaulicht und Signalhorn) demontiert, falls der Käufer hierzu nicht berechtigt sein sollte. Beispiel: Verkauf an eine Privatperson. Das Fahrzeug wird ohne Funkgerät und ohne Beladung verkauft. Lichtmast und Auszugfächer werden vor dem Verkauf ausgebaut.

Eine Probefahrt ist nicht möglich wegen Motorschaden. Das Fahrzeug kann nur in der Zeit von 8. bis 12. März 2010 in der Zeit von 8 bis 16 Uhr besichtigt werden. Ansprechpartner sind:

oder

Fahrzeug

Nachfolgend Details und Informationen zum Fahrzeug.

Erstzulassung: 24. November 1982
Stillgelegt am: 2. Oktober 2009
Nächster Prüfungstermin: Hauptuntersuchung: Januar 2011
Fahrgestell: Volkswagen AG
Typ / Ausführung: 291 CH
Motor: Otto, K55/4300
Hubraum: 1.960 Kubikzentimeter
Zul. Gesamtgewicht: 3.500 Kilogramm
Maße: Länge 4900 Millimeter, Breite 2020 Millimeter, Höhe 2400 Millimeter
Laufleistung: 12.422 Kilometer
Aufbauhersteller: Ziegler Giengen/Brenz
Farbe: Rot (RAL 3000)

Bilder im Internet: https://feuerwehr-otterberg.de/2010/03/feuerwehrfahrzeug-zu-verkaufen/

Gebote
Die Gebote sind bis zum 26. März 2010 11:00 Uhr in schriftlicher Form in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Gebot Veräußerung GW“ zu richten an:

    Verbandsgemeinde Otterberg
    Abteilung Brandschutz
    Postfach 1261
    67695 Otterberg

Die Gebote müssen enthalten:
– Name, Anschrift, rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters und sein
– Gebotspreis.

Ausschlaggebend ist der Eingang der Gebote bei der Verbandsgemeinde Otterberg. Verspätet eingehende Gebote werden nicht berücksichtigt. Bei gleichen Höchstgeboten entscheidet das Los. Eine Zuschlagserteilung erfolgt nach Prüfung der Angebote.

Nach der Zuschlagserteilung besteht für den erfolgreichen Bieter die Verpflichtung das Fahrzeug abzunehmen. Die Übergabe des Fahrzeugs ist nur nach Zahlung (Barzahlung oder Überweisung) des Gebotsbetrages möglich.

gez. Müller
Bürgermeister